AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wirtz Energie GmbH

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen der Wirtz Energie GmbH (nachfolgend „Wirtz Energie“) gegenüber:

– Verbrauchern (§ 13 BGB), also natürlichen Personen, die nicht überwiegend gewerblich oder selbstständig handeln;


– Unternehmern (§ 14 BGB), also natürlichen oder juristischen Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.


(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Wirtz Energie ausdrücklich schriftlich anerkannt.



(3) Ergänzend gelten – sofern nicht anders vereinbart – die jeweils aktuellen INCOTERMS in ihrer gültigen Fassung.

 

2. Vertragsschluss

(1) Angebote von Wirtz Energie sind freibleibend und unverbindlich.


(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung zustande. 


(3) Verbraucher erhalten bei Fernabsatzverträgen eine unverzügliche Eingangsbestätigung. Die Annahme erfolgt durch gesonderte Bestätigung oder Lieferung.

 

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen, sofern keine Ausnahmeregelung gemäß § 312g Abs. 2 BGB (z. B. Heizöl, Diesel, deren Preis Schwankungen unterliegt) greift. 


Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht entnehmen Sie der separaten Widerrufsbelehrung.

 

4. Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, sofern nichts anderes vereinbart ist.


(2) Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über. Bei Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware. 


(3) Liefergrenze bei Palettenwaren ist die Bordsteinkante der Lieferadresse. Bei loser Ware im Tankwagen erfolgt die Lieferung frei Lieferanschrift.


(4) Bei Tankwagenlieferungen ist der Kunde verpflichtet, die Wagen unverzüglich zu entleeren und zurückzugeben, andernfalls können Standgelder berechnet werden.


(5) Wirtz Energie ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese zumutbar sind.


(6) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Pandemie, Embargo, behördlicher Anordnungen oder Nichtbelieferung durch Vorlieferanten berechtigen Wirtz Energie, die Lieferung angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

 

5. Preise und Preisänderungen

(1) Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – inklusive aller gesetzlichen Abgaben (z. B. Energiesteuer, Erdölbevorratungsabgabe), jedoch zuzüglich der Umsatzsteuer. 


(2) Für Unternehmer wird die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.

(3) Bei erheblichen Änderungen der Kostenfaktoren (Transport, Abgaben, Steuern, Marktpreise) behält sich Wirtz Energie eine Preisanpassung vor. 


(4) Bei Preiserhöhungen von mehr als 3 % hat der Verbraucher ein Rücktrittsrecht. 


(5) Werden bis zum Liefertag neue Zölle oder Steuern begründet oder geändert, kann der Preis entsprechend angepasst werden, außer bei Verträgen mit Verbrauchern mit einer Lieferfrist unter 4 Monaten.

 

6. Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.


(2) Skonti und sonstige Abzüge bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.


(3) Der Kaufpreis ist grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.


(4) Bei Zahlungsverzug ist Wirtz Energie berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

(5) Bei SEPA-Lastschrift kann die Vorabinformation (Pre-Notification) auf einen Tag vor Belastung verkürzt werden. 


(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. 


(7) Bei Zweifeln an der Bonität des Kunden kann Wirtz Energie Vorauszahlung verlangen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Wirtz Energie. 


(2) Unternehmer dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen gelten als an Wirtz Energie abgetreten. 


(3) Bei Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht Miteigentum im Verhältnis des Warenwerts. 


(4) Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für Wirtz Energie. 


(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sowie Leihgegenstände pfleglich zu behandeln und bei Pfändung oder Diebstahl Wirtz Energie unverzüglich zu informieren.

(6) Wirtz Energie verpflichtet sich, Sicherheiten freizugeben, wenn deren Wert die Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

8. Abholung, Entladung, Transportmittel und Leihgebinde

(1) Der Kunde stellt sicher, dass Transport- und Lagereinrichtungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 


(2) Transportmittel, Behälter und Leihgebinde sind sauber und frachtfrei zurückzugeben. Reinigungskosten, Beschädigungen und Verluste trägt der Kunde.


(3) Leihgebinde, Tanks, Fässer und Gasflaschen sind zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann Wirtz Energie den Wiederbeschaffungswert berechnen.


(4) Standzeiten über 30 Minuten sowie Leerfahrten können in Rechnung gestellt werden. 


(5) Bei Rückgabe nicht entleerter Behältnisse trägt der Kunde die Entsorgungskosten. 


(6) Für die Demontage und Rückholung von Flüssiggasbehältern können Pauschalbeträge berechnet werden.

 

9. Mängelrechte, Qualität, Reklamation

(1) Die gelieferte Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Muster und Analysen gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung als Beschaffenheitsangabe. 


(2) Unternehmer haben Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen (§ 377 HGB). Verbraucher haben eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.


(3) Bei Mängeln erfolgt Nacherfüllung nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitere Rechte bestehen nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

10. Haftung

(1) Wirtz Energie haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), dann begrenzt auf vorhersehbare Schäden.


(3) Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet Wirtz Energie auch bei einfacher Fahrlässigkeit.


(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.

 

11. Steuern, Abgaben und Energiesteuer

(1) Der Kunde ist für die rechtzeitige Vorlage von Steuerbescheinigungen, Erlaubnisscheinen oder EMCS-Verfahren verantwortlich.


(2) Bei steuerlich begünstigten Lieferungen stellt der Kunde Wirtz Energie von allen Nachforderungen oder Bußgeldern frei.


(3) Änderungen oder Entzug von Erlaubnisscheinen sind Wirtz Energie unverzüglich mitzuteilen. 


(4) Bei Exporten und innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Kunde verantwortlich für Nachweise und ordnungsgemäße Abwicklung. 


(5) Verstöße verpflichten den Kunden zur Freistellung von Wirtz Energie von Steuern, Abgaben und Bußgeldern.

 

12. Tanks und Anlagen

(1) Jede Tankanlage ist – soweit gesetzlich vorgeschrieben – vor Inbetriebnahme, Erweiterung oder Veränderung auf Kosten des Kunden von zuständigen Stellen prüfen und abnehmen zu lassen. 


(2) Der Kunde ist verpflichtet, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Wartungen termingerecht durchzuführen und trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Tankanlagen.

 

13. Datenschutz

(1) Wirtz Energie verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und nur zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und rechtlichen Pflichten. 


(2) Weitere Informationen finden Sie unter: www.wirtz-energie.com/datenschutz

 

14. Vertraulichkeit

(1) Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche technische oder kaufmännische Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 


(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus für zwei Jahre.

 

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist Gerichtsstand Oldenburg. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.


(2) Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

(3) Wirtz Energie nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil und ist hierzu nicht verpflichtet.

 

16. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.


(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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Cloppenburg 08_2025